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Gestaltung und Bepflanzung in privaten Gärten

Die Verwaltung soll Richtlinien für die Gestaltung und Bepflanzung von Privatgärten aufstellen und dem Ausschuss und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorlegen.

Der Planungsausschuss möge beschließen:

Die Verwaltung soll Richtlinien für die Gestaltung und Bepflanzung von Privatgärten aufstellen und dem Ausschuss und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorlegen.

Begründung;

Aus Natur-, Klima- und Umweltschutzgründe soll die Gemeinde Richtlinien erlassen, die eine bestimmte Verdichtung der Grundstücke und das Anlegen von Schottergärten regelt. Zugleich soll den Eigentümern vorgegeben werden, eine bestimmte Anzahl von Bäumen und Sträuchern in den Garten zu pflanzen.

Die Grünflächen in der Gemeinde Barsbüttel sollen somit erhalten und ausgedehnt werden.